Schriftliche Jägerprüfung im März 2020
Mo. 02. März landesweit einheitlich von 9.00 - 11.30 Uhr
Die Termine für die Schießprüfung und die mündlich-praktische Prüfung werden individuell von der jeweiligen Prüfungskommission festgelegt.
Die definitiven Prüfungstermine und -zeiten werden den Prüflingen nach dem Meldeschluss am 06. Februar schriftlich mitgeteilt.
Die Prüfungsgebühr beträgt 320 € für eine Vollprüfung,
140 € für die Wiederholung der Schießprüfung,
120 € für die Wiederholung der mündlich-praktischen Prüfung und
60 € für die Wiederholung der schriftlichen Prüfung.
Bankverbindung: IBAN DE34600501010002239271 BIC SOLADEST600
Die Bezahlung der Prüfungsgebühr ist die Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.