
Wer in Deutschland auf die Jagd gehen will braucht einen Jagdschein. Um ihn zu bekommen, muss zuerst die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt werden.
- Das Mindestalter für die Jägerausbildung beträgt 15 Jahre
- Ausgestellt wird der Jagdschein nur für Personen ab 16 Jahren
- Voraussetzung ist neben der bestandenen Jägerprüfung ein einwandfreies amtliches Führungszeugnis
Zulassung
Die Zulassung zur Jägerprüfung in Baden-Württemberg setzt voraus, dass eine Ausbildung von mindestens 130 Stunden für Theorie und Praxis absolviert wurde. Die Schiessausbildung ist hierauf nicht anzurechnen. Als Zulassungsvoraussetzung sind bereits während der Ausbildung definierte Schießübungen abzuleisten:
- Es sind mindestens 150 Wurfscheiben mit der Flinte zu beschießen
- Es sind mit Pistole und Revolver mindestens je zehn Schüsse abzugeben
Was wird geprüft?
Die detaillierten Prüfungsvorschriften sind in einer Jägerprüfungsordnung geregelt, die auch einen Ausbildungs- und Prüfungsrahmenplan umfasst.
Es werden folgende Inhalte ausgebildet und geprüft:
Fach 1: Tierarten, Wildbiologie, Wildhege und Land- und Waldbau einschließlich Wildschadensverhütung
Fach 2: Waffenrecht, Waffentechnik und Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen)
Fach 3: Jagdbetrieb, insbesondere Jagdausübung, Jagdarten, Jagdeinrichtungen, Fanggeräte, Führung und Einsatz von Jagdhunden, tierschutz- und artgerechte Haltung von Jagdhunden, Sicherheitsbestimmungen bei der Jagd
Fach 4: Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
Fach 5: Wildkrankheiten und Behandlung des erlegten Wildes (insbesondere Erkennungsmerkmale der wichtigsten Wildkrankheiten, hygienisch erforderliche Maßnahmen und Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Lebensmittels Wildbret)
Prüfungsablauf
Die Jägerprüfung besteht aus mehreren Teilen:
Waffenhandhabungsprüfung: Prüfen des sicheren praktischen Umgangs mit Lang- und Kurzwaffen
Schießprüfung: Mindesttrefferzahlen auf Rehbock sitzend aufgelegt, laufender Keiler (Büchsendisziplin) und Kipphase (Schrotdisziplin).
Waffenhandhabung und Schießen werden gemeinsam geprüft und gewertet.
Schriftliche Prüfung: Landesweit am gleichen Termin; fünf Prüfungsfächer mit je 25 Fragen; Multiple Choice-Fragen aus einem bekannten Fragenkatalog; mind. 13 richtige Antworten pro Fach sind zum Bestehen nötig.
Mündlich-praktische Prüfung: Beantwortung mündlicher Fragen und Abfrage bzw. Demonstration praktischer Tätigkeiten und Kenntnisse aus allen fünf Prüfungsfächern, 15 Minuten Prüfungszeit pro Fach
Einzelne Prüfungsteile, die nicht bestanden wurden, können an einem der nächsten Termine separat wiederholt werden.
Es gibt in Baden-Württemberg fünf Prüfungstermine:
• Februar
• Mai
• Juli
• September
• November
Die gesamten Prüfungsteile werden nach Möglichkeit innerhalb eines Zeitraums von maximal zwei Wochen durchgeführt. Die schriftliche Prüfung findet landesweit immer an einem Montag statt, die anderen Prüfungsteile mit Schwerpunkt an Wochenenden.
Die Jägerprüfung wird regional an verschiedenen Orten durchgeführt, Schwerpunkte sind die Mai- und die Septemberprüfung.
Genaue Termine und Orte können Sie auf der Webseite des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg erfahren.
Für die Jägerprüfung wird eine Gebühr erhoben. Sie ist vor der Prüfung an den Landesjagdverband als vom Land beauftragte Prüfungsstelle zu entrichten:
Vollprüfung: 320 Euro
Teilprüfungen (Prüfungswiederholung):
Schießen: 140 Euro
Schriftlich: 60 Euro
Mündlich-praktisch: 120 Euro
Online-Anmeldung unter jaegerpruefung.landesjagdverband.de